Impressum-Pflicht für Ihre Website: Das gilt 2026

Am Schreibtisch werden rechtliche Dokumente für eine Webseite sorgfältig vorbereitet.
codenexa@outlook.de
August 20, 2026

Ja, die meisten nicht rein privaten Websites in Deutschland brauchen ein Impressum. Rechtsgrundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes, das seit 2024 die frühere Regelung im Telemediengesetz abgelöst hat. Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten kommt zusätzlich § 18 des Medienstaatsvertrags ins Spiel. Betreiben Sie einen Online-Shop, einen Blog mit Werbebannern oder eine Website für Ihr Gewerbe, gehen Sie am besten von einer Impressumspflicht aus, bis das Gegenteil klar erwiesen ist.

Drei Dinge sollten Sie jetzt sofort erledigen:

  • Prüfen Sie, ob Ihre Website überhaupt ein Impressum hat und ob es aktuell ist.
  • Stellen Sie sicher, dass der Link im Footer erscheint und von jeder Unterseite aus in maximal zwei Klicks erreichbar ist.
  • Nennen Sie einen konkreten Ansprechpartner mit ladungsfähiger Anschrift, nicht nur ein Kontaktformular.

Kurz gesagt: Wer online Geld verdient, Werbung schaltet oder ein Gewerbe betreibt, braucht so gut wie immer ein Impressum. Nur rein private, unentgeltliche Seiten ohne jede geschäftliche Komponente sind ausgenommen.

Wichtige Erkenntnisse

Ein rechtssicheres Impressum erfordert die richtige Rechtsgrundlage, vollständige Pflichtangaben nach Rechtsform und eine Platzierung, die die Zwei-Klick-Regel erfüllt.

Thema Details
Rechtsgrundlage kennen § 5 DDG regelt die Anbieterkennzeichnung, § 18 MStV gilt zusätzlich bei redaktionellen Inhalten.
Pflichtangaben vollständig halten Name, ladungsfähige Anschrift, E-Mail und ein weiteres Kontaktmittel sind für jede Website Pflicht.
Erreichbarkeit sicherstellen Das Impressum muss von jeder Seite aus in maximal zwei Klicks erreichbar sein.
Risiken ernst nehmen Abmahnungen sind häufiger als Bußgelder, doch Bußgelder nach § 33 DDG können bis zu 50.000 € betragen.
Codenexa als Umsetzungspartner Codenexa prüft, erstellt und pflegt Impressumsangaben im Rahmen von Website-Erstellung und Wartungspaketen.

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.

Inhaltsverzeichnis

Impressum Pflicht Website: Wer genau ist betroffen?

Der Gesetzgeber spricht von „geschäftsmäßigen digitalen Diensten“. Das klingt sperrig, meint aber etwas ziemlich Alltägliches: Sobald Sie eine Website dauerhaft und mit einer gewissen Regelmäßigkeit betreiben und dabei irgendeine Form von wirtschaftlichem Interesse verfolgen, sind Sie in der Regel impressumspflichtig. Werbung, Affiliate-Links oder ein dauerhaftes Angebot reichen dafür bereits aus. Die Auslegung ist bewusst weit gefasst, wie auch website-prüfung.de betont: Nahezu jede Website mit geschäftlichem Hintergrund fällt darunter, selbst wenn sie nichts kostet.

Für natürliche Personen wie Einzelunternehmer gelten dabei etwas schlankere Anforderungen als für juristische Personen wie eine GmbH, die zusätzlich Vertretungsberechtigte und Registerdaten nennen muss. Journalistisch-redaktionelle Angebote, also Websites mit eigenständig recherchierten oder redaktionell aufbereiteten Inhalten, unterliegen zusätzlich § 18 MStV und müssen einen Verantwortlichen mit Namen und ständigem Inlandsaufenthalt benennen.

Drei Beispiele, die in der Praxis oft falsch eingeschätzt werden:

  • Ein privater Modeblog mit ein paar Amazon-Partnerlinks: impressumspflichtig, sobald Provisionen fließen können.
  • Ein Instagram-Account, über den Sie handgemachte Produkte verkaufen: impressumspflichtig, auch ohne eigene Website.
  • Eine reine Hobby-Seite ohne Werbung, ohne Verkauf, ohne Verlinkung auf ein Gewerbe: in der Regel nicht betroffen.

Profi-Tipp: Verlinken Sie auch nur gelegentlich auf Ihren eigenen Shop oder Ihre Dienstleistung, reicht das oft schon aus, um aus einer privaten eine geschäftsmäßige Seite zu machen. Im Zweifel lieber ein Impressum zu viel als eines zu wenig.

Pflichtangaben im Impressum: Die vollständige Checkliste

Was genau ins Impressum gehört, hängt von Ihrer Rechtsform ab. Der Leitfaden der NLM listet die Mindestangaben nach § 5 DDG klar auf, doch je nach Branche kommen weitere Pflichten hinzu.

Diese Angaben braucht jede Website:

  1. Vollständiger Name (bei Einzelunternehmern Vor- und Nachname, bei Unternehmen der Firmenname).
  2. Ladungsfähige Anschrift, also eine echte Postadresse, kein Postfach.
  3. E-Mail-Adresse.
  4. Ein weiteres Kontaktmittel zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme, etwa eine Telefonnummer oder ein Kontaktformular mit garantierter Reaktionszeit.

Zusätzlich für juristische Personen (GmbH, UG, AG, Verein):

  • Rechtsform des Unternehmens.
  • Vollständiger Name des Vertretungsberechtigten, etwa des Geschäftsführers.
  • Registergericht und Registernummer, sofern eine Eintragung ins Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister vorliegt.

Für bestimmte Berufsgruppen und bei Umsatzsteuerpflicht:

  • Zuständige Kammer und gesetzliche Berufsbezeichnung bei reglementierten Berufen, etwa Ärzten, Anwälten oder Architekten.
  • Name der Aufsichtsbehörde, wenn Ihre Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.

Profi-Tipp: Eine Postfachadresse oder eine reine Coworking-Adresse ohne echte Zustellmöglichkeit reicht nicht aus. Nur wenn dort tatsächlich Post zugestellt werden kann oder Sie eine Zustellungsbevollmächtigung hinterlegt haben, gilt die Anschrift als ladungsfähig, wie die IHK München in ihrem Ratgeber zum Impressum klarstellt.

Ein Wort zur Vorsicht: Ein Impressum Generator online liefert meist einen soliden Grundtext, übersieht aber häufig branchenspezifische Pflichten wie Kammerangaben oder Versicherungsnachweise. Die IHK München warnt ausdrücklich davor, generierte Vorlagen unbesehen zu übernehmen, ohne sie manuell auf die eigene Situation zu prüfen.

Wo muss das Impressum platziert sein, damit es rechtssicher ist?

Ein inhaltlich korrektes Impressum nützt wenig, wenn es niemand findet. Der Leitfaden der LFK formuliert die Anforderung so: leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. In der Praxis hat sich daraus die sogenannte Zwei-Klick-Regel etabliert, bestätigt durch mehrere BGH-Entscheidungen zur Sichtbarkeit von Impressumsangaben.

  • Verlinken Sie das Impressum klar beschriftet im Footer, auf jeder Unterseite, nicht nur auf der Startseite.
  • Vermeiden Sie unklare Bezeichnungen wie „Info“ oder „Über uns“, wenn dahinter eigentlich das Impressum steckt.
  • Legen Sie das Impressum als echten Text an, niemals als Bilddatei, und verstecken Sie es nicht hinter einer Login-Schranke.
  • Prüfen Sie die mobile Ansicht gesondert: Versteckt sich der Footer-Link im Hamburger-Menü zu tief, zählt das oft schon als nicht unmittelbar erreichbar.

Profi-Tipp: Ein fest fixierter Footer-Link, der auf jeder Seite ohne langes Scrollen sichtbar ist, bietet mehr Rechtssicherheit als das gesetzliche Minimum von zwei Klicks.

Sonderfälle: Social Media, Marktplätze und internationale Websites

Nicht jede Website folgt dem klassischen Muster aus Startseite und Footer. Ein paar Konstellationen sorgen regelmäßig für Unsicherheit.

Bei Social-Media-Profilen mit geschäftlicher Nutzung reicht ein Link in der Bio meist aus, solange er öffentlich sichtbar ist.

Bei Marktplatz-Einträgen, etwa auf Etsy oder eBay, sind unter Umständen sowohl der Plattformbetreiber als auch Sie als Anbieter betroffen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Plattform Ihre Pflichten übernimmt.

  1. Betreiben Sie eine Website mit mehreren Autoren oder Gastbeiträgen, muss klar erkennbar sein, wer inhaltlich verantwortlich ist.
  2. Sitzt Ihr Unternehmen in Deutschland, gilt deutsches Recht für Ihr Impressum, unabhängig davon, in welchen Sprachen Ihre Website erscheint.
  3. Bieten Sie mehrsprachige Inhalte an, sollte das Impressum in jeder Sprachversion erreichbar sein, notfalls durch eine übersetzte Fassung derselben Angaben.

Diese Konsequenzen drohen bei einem fehlerhaften Impressum

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist kein Kavaliersdelikt. Mitbewerber können wettbewerbsrechtlich abmahnen, und die IHK München weist darauf hin, dass ein korrektes Impressum dauerhaft und aktuell gehalten werden muss.

  • Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch einen Konkurrenten ist die häufigste Reaktion und verursacht oft spürbare Anwaltskosten plus die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.
  • Verwaltungsrechtlich sieht § 33 DDG Bußgelder von bis zu 50.000 € vor, wobei die Praxis eher auf Abmahnungen als auf sofortige Bußgelder setzt.
  • Reagieren Sie bei einer Abmahnung schnell: Anwalt kontaktieren, Unterlassungserklärung genau prüfen statt vorschnell unterschreiben, Impressum unverzüglich korrigieren.
  • Neben den finanziellen Folgen leidet auch das Vertrauen von Kunden und Partnern, wenn ein Impressum fehlt oder veraltet wirkt.

Checkliste und Vorlage zum sofortigen Einsatz

Für den schnellen Abgleich reicht oft eine kurze, kopierbare Textstruktur. Ersetzen Sie einfach die eckigen Platzhalter durch Ihre eigenen Daten.

Einzelunternehmer:
[Vorname Nachname], [Straße Hausnummer], [PLZ Ort], E-Mail: [adresse@beispiel.de], Telefon: [Nummer].

GmbH:
[Firmenname] GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer [Name], [Straße Hausnummer], [PLZ Ort], Registergericht: [Amtsgericht Ort], Registernummer: [HRB xxxxx], E-Mail: [adresse@beispiel.de], USt-IdNr.: [DE xxxxxxxxx].

Verein:
[Vereinsname] e.V., vertreten durch den Vorstand [Name(n)], [Straße Hausnummer], [PLZ Ort], Registergericht: [Amtsgericht Ort], Vereinsregisternummer: [VR xxxxx], E-Mail: [adresse@beispiel.de].

Zur Prüfung eignet sich eine kurze Checkliste:

  1. Ist die Anschrift ladungsfähig und nicht nur ein Postfach?
  2. Ist die E-Mail-Adresse aktiv und wird sie regelmäßig geprüft?
  3. Sind Registergericht und Registernummer bei juristischen Personen korrekt eingetragen?
  4. Sind Kammer, Berufsbezeichnung und Aufsichtsbehörde bei reglementierten Berufen genannt?
  5. Ist der Link von jeder Unterseite in maximal zwei Klicks erreichbar?

Profi-Tipp: Tragen Sie sich einen jährlichen Termin ein, um das Impressum zu prüfen, besonders nach einer Rechtsformänderung, einem Umzug oder einer neuen Geschäftsführung. Auch die IHK Heilbronn-Franken bietet dazu eine praktische Prüfliste.

So setzt Codenexa Impressumspflichten für Kunden um

Bei Codenexa läuft die Umsetzung in klaren Schritten: Erst ein Erstcheck der bestehenden Website, dann die Identifikation aller branchenspezifischen Pflichtangaben, anschließend die Texterstellung und die technische Einbindung im Footer.

  • Erstcheck: Welche Angaben fehlen, welche sind veraltet?
  • Texterstellung passend zur Rechtsform des Kunden.
  • Einbindung mit Zwei-Klick-Erreichbarkeit und mobiler Prüfung.
  • Abschließende Qualitätskontrolle inklusive Barrierefreiheit.

Regelmäßige Aktualisierungen sind Teil der laufenden Wartungspakete, damit das Impressum auch nach Änderungen an Geschäftsführung oder Rechtsform korrekt bleibt.

Kurzperspektive: Warum Transparenz dem Geschäft nutzt

Ein sauberes Impressum wirkt unscheinbar, ist aber oft der erste Vertrauensbeweis für Kunden. Besser ein einfaches, korrektes Impressum als ein aufwendig gestaltetes mit Fehlern. Wer hier Fragen hat, findet bei Codenexa einen Ansprechpartner.

Impressum-Check und Website-Erstellung von Codenexa

Ein rechtssicheres Impressum ist eine von vielen Stellschrauben, die über Vertrauen und Sichtbarkeit Ihrer Website entscheiden. Codenexa bietet Ihnen den kompletten Weg dorthin aus einer Hand: von der technischen Einbindung im Footer bis zur laufenden Pflege bei Rechtsformänderungen, ganz ohne dass Sie sich selbst durch Paragrafen wühlen müssen.

Codenexa

Wer gerade erst eine E-Commerce-Website aufbaut, profitiert davon, Impressum und Datenschutzhinweise von Anfang an mitzudenken statt sie nachträglich zu flicken. Codenexa kennt die deutschen Rechtsanforderungen an Anbieterkennzeichnung und Datenschutz aus zahlreichen Kundenprojekten und verweist dabei auch auf die eigene Datenschutzerklärung als Beispiel für eine saubere Umsetzung. Ergänzend lohnt sich für Selbstständige mit eigenem Rechtsberater ein Blick auf externe Musterdokumente wie die Datenschutzerklärung von James Dark, um verschiedene Formulierungsansätze zu vergleichen.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr aktuelles Impressum den Anforderungen genügt, oder gleich eine komplette Website mit rechtssicherer Grundausstattung planen, nehmen Sie über die Kontaktseite Verbindung auf und lassen Sie Ihre Seite unverbindlich einschätzen.

Quellen

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